Allgemeine Geschäftsbedingungen der MKW Solar GmbH

Stand: 02/2020

§ 1. Allgemeines

1.1 Für alle unsere Angebote und Leistungen wie Montage, Reparaturen, Wartungen, Reinigungen

und Beratung oder sonstige vertragliche Leistungen, soweit im Einzelfall zusätzlich vereinbart, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.

Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer haben keine Wirksamkeit soweit Sie unseren Bedingungen entgegenstehen.

1.2 Änderungen der Bedingungen und sonstige Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig.

1.3 Vom Verkäufer beauftragte Arbeiten, den Auftrag betreffend, dürfen von weiteren Unternehmen wie z. B. Elektrofachbetrieb, Gerüstbauer ausgeführt werden.

§ 2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Bei Bestellungen und Nachbestellungen kommt ein Vertrag zustande, wenn wir das Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch

den Kunden durch eine separate Auftragsbestätigung oder durch Lieferung angenommen oder nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen die Ablehnung des Angebots erklärt

haben.

2.2 Für Privatkunden gilt es, eine Finanzierungsbestätigung der Bank bzw. bei Eigenfinanzierung, einen Nachweis der Bank zu

bringen, in der erklärt wird, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

2.3 Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es unter Umständen zu Abweichungen

kommen, für die der Verkäufer nicht haftet, wenn diese Abweichungen in Änderungen von Maß, Gewicht oder Erscheinungsbild von Anlagenbestandteilen durch den

jeweiligen Hersteller begründet liegen.

2.4 Werden bereits von der MKW Solar GmbH bestätigte Aufträge storniert, sind Stornierungskosten in Höhe von 5 % der Auftragssumme fällig. Bei erheblichen

Änderungen des Auftrages durch den Besteller nach Auftragsbestätigung sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Besteller zu tragen.

§ 3. Lieferung, Gefahrenübergang

3.1 Teillieferungen bzw. Alternativlieferungen aufgrund der Verfügbarkeit der Hersteller

sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

3.2 Sind von uns Lieferfristen angegeben oder zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer

Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Haben wir ein dauerhaftes

Lieferhindernis, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder Nichtbelieferung durch unsere eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft

getätigt wurde, nicht zu vertreten, so haben wir das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Besteller zurückzutreten. Der Besteller wird darüber unverzüglich informiert

und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.

3.3 Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel

nicht verweigern. Ist der Käufer Unternehmer, so hat er die Lieferung unmittelbar nach Annahme auf Vollständigkeit

und Mängelfreiheit zu prüfen.

3.4 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Montage setzen den rechtzeitigen

Eingang sämtliche vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen

und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen

und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus.

3.5 Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung mit

der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Käufer über.

3.6 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei

Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Käufer für jeden

angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der

Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, berechnet werden.

§ 4. Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb 3 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug

zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Die Montage

wird nach Zahlungseingang oder nach Vorlage eines entsprechenden Zahlungsnachweises

begonnen.

4.2 Bei Zahlungsverzug ist die MKW Solar GmbH berechtigt, die Verzugszinsen

in gesetzlicher Höhe zu fordern.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Photovoltaik-Anlage bleibt ein bewegliches Wirtschaftsgut.

4.2 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

4.3 Ist der Käufer Unternehmer, so wird das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer vorbehalten, auch wenn die konkrete Ware

bereits bezahlt wurde.

4.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen

Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Davon hat der Käufer bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden

Rechte hinzuweisen. Ist der Käufer Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

4.5 Der Käufer tritt dem Anbieter für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Anbieters gegen ihn die dem

Käufer aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder

ihrer Verbindung mit einer anderen Sache werden wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

4.6 Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Käufer um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl ihm

zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben

§ 6. Mängel und Gewährleistung

6.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot als vereinbart. Alle Garantieangaben sind Herstellergarantien.

6.2 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Sachmängelhaftung, soweit sich nicht aus dem Folgenden etwas anderes ergibt.

6.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur bei Ansprüchen zu, die rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder mit unserer

Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind.

6.4 Gew.hrleistungsansprüche sind nach Wahl unseres Hauses auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder

Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6.5 Eine Haftung unseres Hauses für Montage- oder Reparaturarbeiten ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware selbständig von unserem Haus bezieht und diese

in Eigenarbeit montiert und wir daher keine Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB sind.

6.6 Bei der erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie der Systemübersicht handelt es sich ausdrücklich nicht um eine zugesicherte Produkteigenschaft der

betreffenden Solarstromanlage. Die Ergebnisse dieser Modellrechnung können unter keinen Umständen

als Ertrag garantiert werden. Die tatsächlichen Erträge der Photovoltaik-Anlage können aufgrund von Schwankungen des Wetters, der Wirkungsgrade von Module und

Wechselrichter und anderer Faktoren abweichen.

§ 7. Allgemeine Haftung

7.1 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall grober Fahrlässigkeit haften wir für den typischerweise

vorhersehbaren Schaden. Dies gilt auch bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unberührt bleibt die Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten

Eigenschaft. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für sonstige Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

7.2 Die Statik des Gebäudes bzw. des Daches ist durch den Bauherrn zu prüfen.

7.3 Das Montagematerial wird unter Berücksichtigung der Schnee- und Windlasttabelle

Deutschland ausgewählt.

7.4 Bei Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung => 10 kWp, empfehlen wir laut

der VdS-Richtlinie 2010 (DIN EN 62305-2/VDE 0185-305-1) einen Blitzschutz zu installieren.

§ 8. Preise

8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der entstehenden

Transportkosten.

8.2 Die im Vertrag vereinbarten Preise sind auf Grundlage der zum Zeitpunkt des freibleibenden Angebots geltenden Gestehungskosten, insbesondere der Preise für

Fertigungs- und Hilfsmaterial sowie Löhne und Frachten kalkuliert. Weichen diese Kosten tatsächlich von den der Kalkulation zugrunde gelegten Kosten ab, so sind wir

berechtigt, den angebotenen oder vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Sollte hierdurch eine Preissteigerung von mehr als 8 % gegenüber dem vertraglich

vereinbarten Preis erfolgen, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 9.Gerichtsstand

9.1 Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des folgenden Absatzes etwas anderes ergibt.

9.2 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand unser

Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand

unser Geschäftssitz falls der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland

verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.3 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.